Tradition 
Martin-Horn

Die deutsche Signal-Instrumentenfabrik Max B. Martin hat schon 1932 zusammen mit Feuerwehr- und Polizeidienststellen ein Horn entwickelt, das als Sondersignal für bevorrechtigte Wegebenutzer gesetzlich vorgeschrieben wurde – Gesetzgeber: „Warnvorrichtung mit einer Folge

verschieden hoher Töne.“Typisch für das Martin-Horn® 2298 GM sind die vier Membran-Schallbecher mit tremolierender Abstimmung für zusätzlichen Warneffekt. Sonderausführungen mit anderen Abstimmungen und Rhythmus sind möglich.

Ausstattung:
Elektrogebläse mit 12 oder 24 V DC samt Befestigungsfuß, selbsttätigem Ventil- und Schaltmechanismus sowie Entstörkondensator.

Normalzubehör:

  • Zwei Verbindungsschläuche – je 1 m lang  (auf Wunsch länger)
  • Überwurfschrauben und zwei Verteilerstücke
  • 1 Satz Anschlusskabel
  • 1 Relais
  • 1 Kännchen Spezialöl
  • 1 Einbau-Kippschalter
  • 1 Anleitung

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